Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde und daher mit vielfältigen Aufgaben betraut:

  • "Er beschließt über Satzungen der Kirchengemeinde.
  • Er entscheidet im Rahmen des geltenden Rechts über die Besetzung von Pfarrstellen.
  • Er stellt beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde an und führt die Dienstaufsicht über sie.
  • Er unterstützt beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende bei der Ausübung ihres Dienstes und sorgt für ihre persönliche Begleitung und fachliche Qualifizierung.
  • Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und entscheidet über die Nutzung ihrer Gebäude.
  • Er sorgt für die Erhebung kirchlicher Abgaben, für die Gewinnung weiterer Einnahmen und für deren zweckentsprechende Verwendung.
  • Er beschließt den Haushaltsplan und stellt den Jahresabschluss der Kirchengemeinde fest.
  • Er wirkt an der Bildung der Kirchenkreissynode und der Landessynode mit.

Für folgende Aufgaben ist der Kirchenvorstand gemeinsam mit dem Pfarramt zuständig:

  • Entscheidungen über Schwerpunkte der Gemeindearbeit,
  • die Ordnung des Gottesdienstes und der Amtshandlungen,
  • die Ordnung der Konfirmandenarbeit,
  • die Erhebung und Abführung der Kollekten,
  • Entscheidungen über die Nutzung der für den Gottesdienst bestimmten Räume" (Kirchenverfassung Landeskirche Hannovers).

Kirchenvorstandsarbeit bedeutet auch Ausschussarbeit. Ein Ausschuss besteht nicht nur aus den gewählten Mitgliedern des Gesamtvorstandes; gerade bei den Themen Finanzen und Liegenschaften ist es ratsam, sachkundige Ausschussmitglieder zu haben. Für andere Arbeitsschwerpunkte, wie z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit oder der Kommunikation mit den Kindertagesstätten, gibt es Beauftragte, die allein für einen Bereich zuständig sind und ihre Angelegenheiten dem Gesamtvorstand vortragen.

 

Der Kirchenvorstand nach der Wahl: Christof Schoon, Ulrike Möllering, Elke Kok, Anja Clausmeyer, Ulrich Höfelmeyer und Ralf Kunze. Nicht angebildet sind Pn. Monika Stallmann und Michael Strunk (Foto: E. Eilers).

Mitglieder im Kirchenvorstand

Seit März 2024 ist der neue Kirchenvorstand der Kirchengemeinde im Amt. Seit Januar 2025 ist Pn. Stefanie Sonnenburg Vorsitzende. Der Kirchenvorstand besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:

Pastorin Stefanie Sonnenburg (Vorsitzende),

Michael Strunk (Stellvertretender Vorsitzender),

Anja Clausmeyer,

Elke Kok,

Ulrike Möllering,

Ulrich Höfelmeyer,

Ralf Kunze und

Christof Schoon.

Das Patronat hat Luise Freifrau von dem Bussche-Hünnefeld.

 

Von den "Ältesten" zum Kirchenvorstand

Ein Leitungsamt von Ältesten hat das frühe Christentum aus dem Judentum übernommen. Davon zeugt z.B. die Apostelgeschichte (11,30; 15.2.4; 21,18). In manchen Landeskirchen – und z.B. auch in Ungarn - wird noch der Ausdruck „Älteste“ in seiner griechischen Form „Presbyterium“ für das Leitungsgremium der Gemeinde benutzt. Aufsicht und Organisation sowie die Beurteilung der Lehre und die Kirchenzucht waren Aufgaben der Ältesten. In 1. Petrus 5,1-5 werden die Ältesten ermahnt, nicht zu herrschen, sondern zu dienen und Vorbilder in jeglicher Hinsicht für die Gemeinde zu sein.
Dieses Amt hat sich in der Kirchengeschichte bald verloren. Die Geistlichen hatten allein das Sagen.
In der Reformationszeit wurde durch Luther und andere betont, dass jeder Christ durch Christus mit Gott verbunden ist und diese Verbindung keiner weiteren Mittlerschaft bedarf, dass daher auch die Gläubigen Lehre beurteilen können. Konsequenzen in der Art, dass auch Verantwortung übernommen werden konnte, gab es so schnell nicht. Es gab allerdings schon im 16. Jahrhundert wieder „Älteste“, allerdings hatten sie unter obrigkeitlicher Kirchenverfassung nicht viel zu entscheiden. Oberhaupt der Kirche war jeweils der politische Machthaber.
Im 19. Jahrhundert gab es dann vermehrt Presbyterien und Synoden, allerdings wurden sie immer noch von der staatlichen Obrigkeit ausgewählt, oder Familienoberhäupter wählten sie. Die Aufgabe in dieser Zeit war vor allem die Vermögensverwaltung. Erst nach der Trennung von Kirche und Staat 1918, vor allem aber durch die Auseinandersetzungen in der Zeit des sog. Dritten Reiches begannen viele Kirchenvorstände, das Gemeindeleben auch inhaltlich zu gestalten. Dabei hatte das Regime hier sozusagen den Startschuss gegeben mit angeordneten Kirchenwahlen im August 1933, durch die die Nationalsozialisten versuchten, über die „Deutschen Christen“ Einfluss in den Gemeinden zu bekommen. Dies forderte die entsprechende Gegenbewegung heraus.
Bis 1970 mussten sich dann die Gemeindeglieder, die den Kirchenvorstand wählen wollten, vorher in eine Liste eintragen. Erst seit 42 Jahren gibt es die allgemeinen Wahlen, so wie wir sie kennen.
In den letzten Jahrzehnten sind die Kirchenvorstände mehr und mehr gestärkt worden. Sie leiten zusammen mit dem Pfarramt alle Geschäfte der Gemeinde, vor allem aber haben sie auch inhaltlich mitzureden. Ehrenamtliche Gemeindeglieder können schon lange auch Vorsitzende werden.
Bei einem guten Miteinander können sich im Kirchenvorstand alle von Gott gegebenen Gaben sinnvoll miteinander verbinden.